Länderbericht Eritrea

Überwachung und Kontrolle

Gläubige leiden unter Repression

von Nicole Hirt

Eritrea gehört zu den repressivsten Staaten des afrikanischen Kontinents. Als das Land 1993 nach einem 30-jährigen Befreiungskampf die Unabhängigkeit von Äthiopien erlangte, galt es zunächst als Hoffnungsträger in Afrika. Allerdings kam es schon fünf Jahre später erneut zu einem Krieg mit Äthiopien. Seit mehr als einem Jahrzehnt gehört Eritrea zu den Ländern, die weltweit am stärksten in die Freiheit der Religionsausübung eingreifen. Eine Änderung dieser Situation ist unter der derzeitigen Regierung nicht zu erwarten. 

 

Autorin

Nicole Hirt
Dr., Research Fellow am GIGA Institute of African Affairs

Italienische Kolonialisierung

Breite Allianz zum Schutz des Regenwaldes

Neue Initiative in der Amazonasregion

Eritrea entstand in seinen heutigen Grenzen zur Zeit der italienischen Kolonialisierung im Jahr 1890. Die Italiener traten im späten 19. Jahrhundert in den europäischen Wettkampf um die Kolonisierung Afrikas ein. Zunächst verfolgten sie das Ziel, verarmte italienische Bauern in Eritrea anzusiedeln, was sich jedoch als nicht praktikabel erwies. Der Versuch, ihr Kolonialgebiet auf äthiopisches Territorium auszuweiten, scheiterte im Jahr 1896 durch die verheerende Niederlage der italienischen Truppen gegen das Heer des äthiopischen Kaisers Menelik II. nahe der Stadt Adua. Daraufhin konsolidierten sie ihre Macht in Eritrea und investierten vor allem in die Infrastruktur. Während der Kolonialzeit entstanden Landwirtschaftsplantagen, ein Straßen- und Eisenbahnnetz, und in der Hauptstadt Asmara erprobten italienische Architekten ihre Fähigkeiten – ihr »Piccola Roma« wurde 2017 als UNESCO-Kulturerbe anerkannt. Allerdings standen diese Bemühungen im Schatten der kolonialen Expansionsbestrebungen, die auf Äthiopien abzielten und besonders unter der Herrschaft Mussolinis energisch vorangetrieben wurden. 1936 gelang Italien von Eritrea aus die Besetzung Äthiopiens, die bis 1941 währte. Im selben Jahr griffen die Briten im Rahmen des Zweiten Weltkrieges ins militärische Geschehen ein und besiegten die Italiener, die daraufhin alle Kolonien verloren.

Britische Militärverwaltung

Von 1941 bis 1952 stand das eritreische Gebiet unter britischer Militärverwaltung. Verschiedene UN-Kommissionen besuchten das Land, um sich ein Bild von den Vorstellungen der Bewohner über ihre Zukunft zu machen. In Eritrea sind verschiedene Bevölkerungsgruppen beheimatet, die etwa zur Hälfte dem Christentum und dem Islam angehören. Im zentralen Hochland leben Tigrinya, die eine eigene Sprache haben und mit Ausnahme der muslimischen Minderheit der Jeberti dem orthodoxen Christentum angehören. Die Tigrinya sind die größte ethnische Gruppe des Landes und machen etwa die Hälfte der Bevölkerung aus. Aber auch viele überwiegend muslimische Saho leben im Hochland. Die nomadischen Afar leben in der Danakil- Wüste, die sich an der Rotmeerküste entlangzieht. Im Norden und Westen siedeln Tigre, Beni Amir, Nara, Bilen, Kunama und Rashaida. Diese Völker sind mehrheitlich muslimisch, es gibt aber – besonders auch unter den Kunama und Bilen – viele Katholiken. Die Tigrinya im Hochland favorisierten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg mehrheitlich die Einheit mit Äthiopien aufgrund ihrer kulturellen Nähe zum Kaiserreich, während die Muslime sich überwiegend für die Unabhängigkeit aussprachen. Letztendlich beschlossen die Vereinten Nationen 1952 – auch unter Berücksichtigung militärstrategischer Interessen der USA – die Föderation Eritreas mit Äthiopien. 1962 annektierte das Kaiserreich Äthiopien Eritrea völkerrechtswidrig.

Krieg zwischen Nachbarn

Proteste der internationalen Gemeinschaft gegen diesen Völkerrechtsbruch blieben aus, und so begann schon 1961 im westlichen Tiefland Eritreas ein bewaffneter Unabhängigkeitskampf, der 30 Jahre dauern sollte. Begonnen wurde er von der muslimisch dominierten Eritrean Liberation Front (ELF). In den 1980er Jahren wurde der Kampf von der Eritrean People’s Liberation Front (EPLF) unter dem heutigen Präsidenten Isaias Afewerki fortgeführt, die die ELF in den Sudan abdrängte. Die EPLF besiegte 1991 zusammen mit der Tigray People’s Liberation Front (TPLF) das marxistische Regime in Äthiopien und übernahm die provisorische Regierung in Eritreas Hauptstadt Asmara. 1993 erklärte man nach einem Referendum mit der Zustimmung der TPLF die Unabhängigkeit von Äthiopien. Die Abstimmung beim Referendum sollte allerdings der einzige Urnengang im unabhängigen Eritrea werden

Zwar wurde in den 1990er Jahren eine demokratische Verfassung ausgearbeitet und 1997 ratifiziert, sie wurde jedoch niemals implementiert. Die internationale Gemeinschaft war nicht darauf vorbereitet, als es 1998 zu einem verheerenden Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien kam, bei dem es vordergründig um den genauen Grenzverlauf zwischen beiden Ländern ging. Der wahre Grund war aber vielmehr ein Machtkonflikt zwischen den politischen Eliten der EPLF und der TPLF. Der Grenzkrieg sollte etwa 100.000 Tote fordern, bevor er zwei Jahre später mit der vorübergehenden Besetzung eritreischer Gebiete durch äthiopische Truppen und der Unterzeichnung eines Friedensabkommens im Dezember 2000 endete. Die beiden Staaten standen sich jedoch weiter feindlich gegenüber, und in umstrittenen Grenzregionen kam es immer wieder zu bewaffneten Übergriffen. In der Zeit nach dem Friedensschluss vom Dezember 2000 gab es in Eritrea viele Diskussionen über die Kriegsführung und über die Zukunft des Landes. Innerhalb der 1994 von EPLF in People’s Front for Democracy and Justice (PFDJ) umbenannten Regierungspartei bildete sich eine Gruppe von 15 Reformern (bekannt unter dem Namen G15), die eine Begrenzung der Macht des Präsidenten, nationale Wahlen und die Implementierung der Verfassung forderten.

Politische Totalisierung

Im September 2001 ließ Präsident Isaias Afewerki alle im Land befindlichen Mitglieder der Gruppe sowie die Journalisten der freien Presse verhaften. Danach erlebte Eritrea einen Prozess der politischen Totalisierung. Sowohl Legislative als auch Judikative wurden ausgeschaltet, und bis heute regiert der Präsident per Dekret mit Hilfe eines kleinen Beraterstabs. Es gibt weder ein aktives Parlament noch einen Obersten Gerichtshof im Lande, und anstelle von Rechtsstaatlichkeit regiert die Willkür. Im Jahr 2002 wurde der obligatorische Nationaldienst, eine Kombination aus Wehr- und Zivildienst, von 18Monaten auf unbestimmte Zeit verlängert, so dass nunmehr weite Teile der erwerbsfähigen Bevölkerung gezwungen sind, für ein Taschengeld Dienst zu leisten. Die Rekruten dienen nicht nur im Militär, sondern üben verschiedenste zivile Tätigkeiten auf Plantagen, in Baufirmen sowie im Gesundheitsdienst aus, sie arbeiten als Lehrer oder werden in der Verwaltung beschäftigt. Viele von ihnen sind zum heutigen Zeitpunkt schon seit 20 Jahren im Dienst, können nicht frei über ihren Aufenthaltsort bestimmen und sind nicht in der Lage, ihre Familien zu ernähren. Dies führte zu einem Massenexodus aus dem Land: Hunderttausende flohen seit 2003 aus Eritrea, da man das Land legal nicht ohne ein nur sehr schwer erhältliches Ausreisevisum verlassen darf. An der Grenze herrscht ein Schießbefehl, der aber in den vergangenen Jahren nicht mehr konsequent durchgesetzt wurde. Besonders zwischen 2014 und 2016 erreichten Zehntausende eritreische Flüchtlinge Europa. Die Mehrzahl der Geflüchteten lebt aber in den Nachbarländern Sudan und Äthiopien oder verdingt sich als Arbeitskraft auf der arabischen Halbinsel. Es bleibt abzuwarten, ob die Fluchtwelle nach dem überraschenden Friedensschluss mit Äthiopien im Sommer 2018 abflauen wird. Ohne eine Reform des Nationaldienstes und eine Liberalisierung der Wirtschaft sowie politische Reformen werden die Eritreer wohl weiterhin ihr Glück außerhalb des Landes suchen.

Religionsgemeinschaften

Aufgrund fehlender statistischer Erhebungen gibt es keine verlässlichen Zahlen über die Glaubenszugehörigkeit der eritreischen Bevölkerung. Man geht jedoch davon aus, dass etwa die Hälfte der Eritreer dem sunnitischen Islam angehört, während die andere Hälfte christlich ist. Von den Christen sind etwa 40 Prozent orthodox, etwa fünf Prozent katholisch, und ebenfalls etwa fünf Prozent gehören dem lutherischen Glauben oder anderen evangelischen Glaubensrichtungen an. Sowohl der katholische als auch der protestantische Glaube kamen durch europäische Missionare ins Land, die sich vor allem auf die Konvertierung ethnischer Minderheiten wie Kunama, Bilen und Saho konzentrierten. Der katholische Glaube fasste im 19. Jahrhundert Fuß in Eritrea und dem unmittelbaren Grenzgebiet in der äthiopischen Region Tigray, als der italienische Priester Giustino de Jacobis dort missionarisch aktiv wurde. Nach der Kolonisation Eritreas durch die Italiener erhielt die katholische Präfektur im Jahr 1911 den Status eines apostolischen Vikariats, dem ein Bischof vorstand. 1923 wurde die katholische Kathedrale im Herzen Asmaras fertiggestellt, die bis heute das Stadtbild mitprägt. Neben der Hauptstadt Asmara war und ist die katholische Kirche besonders in den Städten Keren, Barentu und Segeneiti aktiv und verfügt heute über vier Bischöfe. Barentu und Keren sind seit 1995 eigenständig, Segeneiti ist seit 2012 eine Diözese. Protestantische Missionare kamen vor allem aus Skandinavien und verbanden ihre missionarischen Aktivitäten mit dem Angebot von Schulbildung. Trotz ihres geringen Bevölkerungsanteils von etwa zwei Prozent spielten eritreische Protestanten, die die schwedische oder finnische Missionsschule besucht hatten, unter der britischen Militärverwaltung und auch unter der äthiopischen Herrschaft aufgrund ihres relativ hohen Bildungsstands eine gewisse Rolle im Verwaltungsapparat. Heute ist einzig die lutherische Kirche von der Regierung anerkannt, die evangelikalen oder Pfingstkirchen wurden 2002 verboten.

Religionsfreiheit?

Die nicht implementierte eritreische Verfassung von 1997 garantiert in Artikel 19 Freiheit des Gewissens, der Religion, der Meinungsäußerung sowie Bewegungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit. De facto ist keine einzige dieser Freiheiten im heutigen Eritrea gewährleistet. Zwar können Angehörige des orthodoxen, katholischen und lutherisch- protestantischen Christentums sowie des sunnitischen Islam ihre Religion praktizieren, die Regierung kontrolliert jedoch die Oberhäupter der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Artikel 14 der Verfassung garantiert in der Theorie die Gleichheit vor dem Gesetz und besagt, dass keine Person aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Sprache, Farbe, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, politischer Einstellung oder des sozialen oder ökonomischen Status benachteiligt werden darf. In der Praxis gibt es jedoch kaum rechtsstaatliche Verfahren in Eritrea. Verhaftungen geschehen meist willkürlich, oft nachdem der/die Betroffene zuvor vom Geheimdienst verhört wurde. Danach kommt es meist weder zu einer formellen Anklage noch zu einem Gerichtsverfahren. Dies betrifft auch die Personen, die aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit inhaftiert werden, darunter die bereits erwähnten evangelikalen Christen, aber auch Hunderte von Muslimen, die des Extremismus beschuldigt werden, ohne dass je eine konkrete Anklage gegen sie erhoben wurde.

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Die katholische Kathedrale prägt das Bild von Eritreas Hauptstadt Asmara. Etwa fünf Prozent der eritreischen Christen sind katholisch.
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Grund zur Freude: Ein Kind mit der eritreischen Nationalflagge im Gesicht während eines Konzerts in der Millennium Hall in Äthiopiens Hauptstadt Addis Abeba. Viele sind gekommen, um den Friedensschluss zwischen Äthiopien und Eritrea zu feiern.
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Hunderttausende sind aus Eritrea geflohen. Die wenigsten schafften es nach Europa. Hier lernen eritreische Flüchtlinge Deutsch im ehemaligen Pfarrhaus der katholischen Gemeinde von Haldensleben.
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Präsident Isaias Afewerki regiert Eritrea mit harter Hand. Eingriffe in die Religionsfreiheit und Verletzung von Menschenrechten sind an der Tagesordnung.
FOTO: KNA-BILD
Gemeinde im Exil: Zwei Priester der eritreisch-orthodoxen Gemeinde St. Michael feiern Messe in der evangelischen Kreuzkirche in Hamburg.

Eritrea auf einen Blick

Fläche: 124.000 km²

Hauptstadt: Asmara, 804.000 Einwohner

Bevölkerung: etwa 5,9 Millionen; 9 Ethnien: Tigrinya, Tigré, Saho, Afar, Hedareb, Bilen, Kunama, Nara, Rashaida

Landessprachen: Tigrinya, Arabisch, Englisch

Religionen: etwa 50 Prozent Christen, 50 Prozent Muslime

Regierungsform: Republik; präsidiale Regierungsform mit Übergangsparlament (de facto inaktiv)

Wirtschaft: 75 Prozent der Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft (Getreide, Baumwolle, Mais, Gemüse); Export von Gold, Silber, Kupfer, Schwefel, Nickel, Marmor, Eisen und Salz; Zement-, Textil- und Nahrungsmittelindustrie; Ersatzteil- und Möbelunternehmen


Quelle: Auswärtiges Amt; The World Factbook

Überwacht und reglementiert  

Alle Bürgerinnen und Bürger des Staates Eritrea unterliegen einer engmaschigen geheimpolizeilichen Überwachung, die sich auch auf religiöse Aktivitäten erstreckt. Im Jahr 1995 erließ die Regierung die Proklamation Nr. 73/1995, welche die Aktivitäten der religiösen Institutionen gesetzlich regelt und die Schaffung einer Abteilung für religiöse Angelegenheiten innerhalb des Innenministeriums vorsieht. Die Proklamation betont die säkulare Natur des Staates und verbietet jegliche Einmischung der Religionsgemeinschaften in politische Angelegenheiten. Auch die ausländische Finanzierung von Religionsgemeinschaften wird stark reglementiert. Das Innenministerium wurde bald nach Inkrafttreten der Proklamation aufgelöst, seine Aufgaben vom Präsidentenbüro übernommen, so dass heute davon auszugehen ist, dass religiöse Aktivitäten aller Art direkt vom Präsidenten und dessen Beratern mithilfe des nationalen Sicherheitsdienstes beobachtet werden. Die eritreische Regierungspartei PFDJ ist eine säkulare, aus einer marxistischen Befreiungsbewegung hervorgegangene Organisation, die allen Religionsgemeinschaften kritisch gegenübersteht und Religion als Bedrohung ihrer nationalistischen säkularen Ideologie betrachtet. Gleichwohl war es ihr in einer seit Jahrhunderten tief religiös geprägten Gesellschaft nicht möglich, den Einfluss der Religionsgemeinschaften radikal einzudämmen, weshalb sie in ihren Verlautbarungen stets die religiöse Harmonie und den gegenseitigen Respekt von Christen und Muslimen in Eritrea hervorhebt. Die Regierung versucht seit Erlass der Proklamation Nr. 73/1995, religiöse Erziehung soweit wie möglich zu unterbinden. Im Oktober 2017 versuchte die Regierung, die letzten drei in Asmara verbliebenen Schulen, die neben dem staatlichen Curriculum religiöse Inhalte unterrichteten, nämlich die katholische Medhanie-Alem Schule, die der Enda-Mariam-Kirche angegliederte orthodoxe Schule sowie die muslimische Al-Dia-Schule im Stadtteil Akria, die von mehreren hundert Schülerinnen und Schülern besucht wird, zu schließen. Eine Wiederaufnahme des Unterrichts sollte nur dann möglich sein, wenn künftig auf religiöse Symbole sowie auf das Erteilen von Religionsunterricht verzichtet würde. Mitglieder des Schulkomitees der Al-Dia-Schule, darunter der 90-jährige Hajji Mussa Mohammed, wurden verhaftet. Daraufhin kam es zu einer Schülerdemonstration der betroffenen muslimischen Schülerinnen und Schüler, die durch bewaffnete Soldaten zerschlagen wurde. Es war die erste Demonstration seit der Niederschlagung der Reformbewegung im Jahr 2001. Während es den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erlaubt ist, ihren Glauben in Form von Gottesdiensten zum Ausdruck zu bringen, geht die Regierung seit 2002 hart gegen die evangelikalen und Pfingstkirchen vor. Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass sich nach dem Ende des Krieges mit Äthiopien (1998–2000) viele zuvor nicht oder nur mit wenigen Mitgliedern in Eritrea vertretene Pfingstgemeinden rasant vergrößerten und aktiv missionarisch tätig wurden. Diese teils aus dem Ausland – vor allem den USA – finanzierten Kirchen stießen bei der jungen Bevölkerung, die eine Alternative zum Militarismus der regierenden PFDJ suchte, auf großen Widerhall. Im Mai 2002 verbot die Regierung daher Gottesdienste von »Missionskirchen«, womit alle Kirchen gemeint waren, die weniger als 40 Jahre im Land aktiv waren. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass diese Kirchen nicht offiziell registriert seien. Allerdings blieben zahlreiche Versuche der Religionsgemeinden, sich registrieren zu lassen, über Jahre hinweg erfolglos. Seither kam es immer wieder zu Verhaftungswellen, während derer Hunderte von Christen, die im privaten Rahmen an Gottesdiensten teilgenommen hatten, ohne Gerichtsverfahren festgehalten wurden. Auch vor der etablierten orthodoxen Kirche machte die Regierung nicht halt: Abune Antonios, der dritte Patriarch der orthodoxen Tewahedo Kirche, wurde im Jahr 2005 unter Hausarrest gestellt. Zuvor war er seines Amtes enthoben und durch einen Laien, den vom koptischen Kirchenoberhaupt in Kairo nicht anerkannten Dioscoros, ersetzt worden. Zu jener Zeit hatte sich in der orthodoxen Kirche eine Reformbewegung gebildet, gegen die der Patriarch nach Meinung der Regierung nicht entschieden genug vorgegangen war. Im Jahr 2006 stufte das US-State-Department in seinem Bericht über die internationale Religionsfreiheit Eritrea als Land ein, dessen Lage Anlass zu besonderer Besorgnis bietet; diese Einschätzung besteht bis heute fort. Es wurde geschätzt, dass zu diesem Zeitpunkt mehr als 1.700 Christen, darunter Zeugen Jehovas, Anhänger von Pfingstkirchen, aber auch orthodoxe Reformer in Haft waren. Die Regierung versuchte, die Finanzen der anerkannten Kirchen sowie der islamischen Institutionen unter ihre Kontrolle zu bringen. Diese mussten sowohl ihr Geldvermögen als auch ihren Landbesitz deklarieren. Ab Dezember 2006 mussten alle Kirchenopfer der orthodoxen Kirche auf ein Regierungskonto eingezahlt werden. Auch die Vermögenswerte der islamischen Gemeinschaft wurden konfisziert, einschließlich des Besitzes der Awqaf (der muslimischen Wohltätigkeitsorganisationen). Zudem wurde die Befreiung orthodoxer und katholischer Geistlicher vom Militärdienst aufgehoben. Die katholische Kirche weigerte sich jedoch, ihre Diakone zum Militär zu schicken. Gleichzeitig wurden Lehrer und Schüler von Koranschulen in Asmara, Keren und Senafe verhaftet. Zuvor hatten islamische Geistliche in Predigten ihre Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Frauen zum Militär eingezogen würden, entspreche nicht den muslimischen Normen und Werten. Weitere Muslime wurden verhaftet, weil sie sich gegen den von der Regierung ernannten Mufti ausgesprochen hatten. Mindestens 150 Muslime waren von diesen Verhaftungen betroffen. Insgesamt hatten die jahrelangen Razzien gegen Mitglieder der nicht anerkannten Kirchen sowie das Vorgehen gegen potenziell regierungskritische Muslime unter dem Vorwurf des vermeintlichen religiösen Extremismus eine abschreckende Wirkung. Nach Angaben von Christian Solidarity Worldwide sollen auch im Jahr 2017 wieder etwa 170 Christen an verschiedenen Orten Eritreas verhaftet worden sein. Zusammengefasst gesagt: Die eritreische Regierung hat sich seit der Unabhängigkeit und besonders in den Jahren von 2002 bis zur Gegenwart unzähliger Eingriffe in die Religionsfreiheit und der eklatanten Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten schuldig gemacht, dazu zählen: ungerechtfertigte Beschränkungen und Verbote, seinen Glauben oder seine Weltanschauung öffentlich zum Ausdruck zu bringen; hindernde oder einschüchternde Einmischung der Regierung in die Ausübung der Glaubenspraxis; die Bedrohung der individuellen Integrität, Freiheit und Sicherheit aufgrund der Religionszugehörigkeit. Dabei sind die Eingriffe der Regierung in die interne Autonomie von Religionsgemeinschaften einschließlich der Einflussnahme auf Personal- und Berufungsfragen systematisch: Sowohl die Oberhäupter der muslimischen Gemeinschaft wie auch der orthodoxe Patriarch wurden von der Regierung bestimmt. Der regierungskritische Abune Antonios steht seit über einem Jahrzehnt unter Hausarrest. Die Regierung hat zudem die externe Finanzierung von Religionsgemeinschaften verboten, und Angehörige der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften unterliegen nicht nur einem strengen Missionsverbot, sondern auch dem Verbot, ihren Glauben zu praktizieren. Auch die Freiheit der Presse, der Lehre und der Predigt sind in Eritrea nicht gegeben. Der Import religiöser Literatur (sowohl christlicher als auch muslimischer) ist untersagt. Der Hirtenbrief der katholischen Bischöfe von 2014, der sich mit dem kritischen Zustand der Gesellschaft aufgrund der Militarisierungspolitik der Regierung und der daraus resultierenden Massenflucht auseinandersetzt, konnte im Lande nur heimlich gelesen werden, wurde aber dennoch unter der Hand weiterverbreitet. 

Fazit

Ein Vierteljahrhundert nach der offiziellen Unabhängigkeit ist Eritrea ein Staat, der über keine implementierte Verfassung verfügt, der keine rechtsstaatlichen Verfahren kennt, dessen Regierung sich niemals einer nationalen Wahl gestellt hat und dessen Präsident eine Demokratisierung in absehbarer Zeit dezidiert ablehnt. Nicht nur die bürgerlichen Freiheitsrechte bleiben den Eritreerinnen und Eritreern im Lande verwehrt, sie sind darüber hinaus gezwungen, jahrzehntelang als Nationaldienstrekruten zu dienen, wobei sie einem System institutionalisierter Zwangsarbeit unterworfen sind. Die Religionsfreiheit ist stark eingeschränkt; den Anhängern der anerkannten Religionsgruppen, nämlich des sunnitischen Islam und des orthodoxen, katholischen und lutherischen Christentums, ist zwar die Religionsausübung gestattet, jedoch mischt sich der Staat massiv in religiöse Belange ein und versucht, die Besetzung religiöser Ämter zu steuern und Religionsunterricht so weit wie möglich zu unterbinden. Evangelikale und Pfingstkirchen sowie wahabitisch-salafistische Strömungen des Islam sind verboten, und die Anhänger dieser Glaubensrichtungen werden massiv verfolgt. Seit mehr als einem Jahrzehnt gehört Eritrea zu den Ländern, die weltweit am stärksten in die Freiheit der Religionsausübung eingreifen. Eine Änderung dieser Situation ist unter der derzeitigen Regierung nicht zu erwarten. 

Anmerkung

Der Artikel ist eine gekürzte und leicht veränderte Fassung des missio-Länderberichts zur Religionsfreiheit in Eritrea. Vgl. Hirt, Nicole, Religionsfreiheit: Eritrea, hrsg. vom Internationalen Katholischen Missionswerk missio e.V. (Länderberichte Religionsfreiheit 41    ), Aachen 2019.

FOTO: KNA-BILD
Zwei Priester der eritreisch-orthodoxen Gemeinde Sankt Michael halten Kreuze in ihren Händen am 25. Februar 2018 während der Messe in der evangelischen Kreuzkirche in Hamburg. Rechts steht der ehrenamtliche Pastor Mengstab Aray, der als Flüchtling aus Eritrea nach Deutschland gekommen ist.