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Vatikan

Alle müssen beim Umgang mit Missbrauchsfällen kooperieren

Papst schafft „Päpstliches Geheimnis" ab

Papst Franziskus hat das so genannte Päpstliche Geheimnis bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abgeschafft. Eine Instruktion löst die bislang geltende strengste Verschwiegenheitspflicht bei kirchlichen Strafrechtsverfahren wegen Sexualdelikten ab, etwa sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung. Damit dürfen unter anderem Opfer nicht zu Geheimhaltung verpflichtet werden. Auch wird die Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen und der weltlichen Justiz erleichtert. Das Beichtgeheimnis bleibt weiter streng geschützt. Die neue Instruktion tritt sofort in Kraft. In einer weiteren Entscheidung hob der Papst das kirchenrechtliche Schutzalter bei Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre an. Der frühere kirchliche Chef-Strafverfolger für Missbrauchsdelikte, Erzbischof Charles Scicluna, sprach von einer „epochalen" Entscheidung. Auch der deutsche Psychologe und Kinderschutzexperte Hans Zollner, der das „Centre for Child Protection" in Rom leitet, hält die Aufhebung des Päpstlichen Geheimnisses bei Verfahren gegen sexuellen Missbrauch für einen „großen Durchbruch". Nun sei von höchster Stelle klar, „dass jede kirchliche Stelle entsprechende Akten auf Anfrage an die legitimen staatlichen Ermittlungsbehörden herausgeben muss". Ob päpstliche Kurie oder Bistumsverwaltung – alle müssten kooperieren. Kritiker des kirchlichen Umgangs mit Missbrauchsfällen haben wiederholt das „Päpstliche Geheimnis" als eine Ursache für Vertuschung oder ungenügende Behandlung von Missbrauchsfällen bezeichnet.

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Foto: KNA-Bild
Hans Zollner, Leiter des Kinderschutzzentrums an der päpstlichen Universität Gregoriana und Mitglied der päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen, nennt die Abschaffung des „Päpstlichen Geheimnisses“ einen „großen Durchbruch“.