von Lea Quaing
Immer mehr Pflegebedürftige werden in Deutschland von ost- und mitteleuropäischen Pflegekräften, sogenannten »Live-Ins« gepflegt. Nicht nur von Vermittlungsagenturen wird diese Praxis als »Triple-Win-Situation« beworben, von der gleichermaßen Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Live-Ins selbst profitieren sollen. Aus ethischer Sicht drängt sich allerdings die Frage auf, ob hier wirklich alle Beteiligten Gewinner sind oder ob die Arbeit der Live-Ins zur Ausbeutung unter dem eigenen Dach wird.
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Lea Quaing
ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Christliche Sozialwissenschaften und Koordinatorin des Netzwerkbüros »Theologie & Beruf«, beides an der Universität Münster. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Themenbereichen Pflege in Privathaushalten; Gesundheitspolitik; der menschliche Körper im Sozialen und Auswirkungen von gesellschaftlichen Normvorstellungen.
1 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2019. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Deutschlandergebnisse, 2020, S. 18.
2 Vgl. Volker Hielscher / Sabine Kirchen-Peters / Lukas Noch, Pflege in den eigenen vier Wänden. Zeitaufwand und Kosten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben Auskunft (Study 363). Düsseldorf 2017, S. 29; Helma Lutz, Die Hinterbühne der Care-Arbeit. Transnationale Perspektiven auf Care-Migration im geteilten Europa (Arbeitsgesellschaft im Wandel). Weinheim 2018, S. 29.
3 Vgl. Lea Quaing / Marianne Heimbach-Steins / Eva Hänselmann, »Anerkennungsdefizite bei der Pflegearbeit im Privathaushalt. Ergebnisse der Interviewstudie«, in: Bernhard Emunds et al. (Hrsg.), Pflegearbeit im Privathaushalt. Sozialethische Analysen (GER Bd. 18). Paderborn (erscheint in Kürze), S. 121–241, S. 182.
4 Vgl. Barbara Bucher, Rechtliche Ausgestaltung der 24-h-Betreuung durch ausländische Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten. Eine kritische Analyse (Nomos Universitätsschriften – Recht, Band 947). Baden-Baden 2018.
5 Bernhard Emunds, Damit es Oma gut geht. Pflege-Ausbeutung in den eigenen vier Wänden. Frankfurt/Main 2016, S. 62f.
6 Die Weisungsbefugnis liegt in diesem Fall bei der ausländischen Vermittlungsagentur. In der Praxis der Live-In-Arrangements spielt diese Normnatürlich keine Rolle, dennoch wird damit gegen geltendes Recht gehandelt (vgl. Emunds 2016, S. 57).
7 Vgl. Emunds 2016, S. 55–57.
8 Arne Petermann et al., Rechtliche Modelle für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. »24–Stunden-Betreuung«). Herausgegeben vom Verband für häusliche Betreuung und Pflege e. V. (VHBP), 2018, S. 1.
9 Vgl. Emunds 2016, S. 138f.
10 UN-CESCR, Concluding observations on the sixth periodic report of Germany (E/C.12/DEU/CO/6), https://digitallibrary.un.org/record/1653881 (letzter Zugriff: 09.04.2021), 2018, Ziffer 42 f.
11 Stiftung Warentest, »Trautes Heim, da will ich sein«, in: Stiftung Warentest (5), 2017, S. 86– 95, S. 95.