INDIEN

Freispruch für Bischof Mulakkal

Ordensfrauen berichten von Einschüchterungsversuchen

Ein indisches Gericht hat den katholischen Bischof Franco Mulakkal vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Ordensschwester freigesprochen. »Die Staatsanwaltschaft konnte keinen der Anklagepunkte gegen den Angeklagten beweisen«, zitierten indische Medien aus dem Urteil des Gerichts im Bundesstaat Kerala. Die Anwälte der Ordensschwester kündigten an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Die ehemalige Generalobere der Missionare Jesu in Kerala hatte Bischof Mulakkal beschuldigt, sie zwischen 2014 und 2016 in ihrem Kloster 13-mal vergewaltigt zu haben. Mulakkal war der erste Prälat in Indien, der offiziell wegen Vergewaltigung angeklagt wurde. Im Februar 2020 beschuldigte eine zweite Ordensfrau den Bischof der sexuellen Belästigung. Der Fall Mulakkal hat in Indien hohe Wellen geschlagen: Die ehemalige Klarissin Lucy Kalapura und fünf weitere Ordensschwestern hatten bei Protestaktionen der Indischen Bischofskonferenz sowie dem Vatikan vorgeworfen, bei den Vergewaltigungsvorwürfen die Augen zu verschließen. Sie beschuldigten zudem die katholische Kirche und ihre Orden, sie wegen ihrer Aktionen gegen Mulakkal einschüchtern zu wollen. Kalapura wurde im August 2019 aus ihrem Orden ausgeschlossen. Im folgenden Dezember verschärfte sich der Konflikt durch die Veröffentlichung ihres Buches »Im Namen des Herren« über den sexuellen Missbrauch von Ordensfrauen durch katholische Bischöfe und Priester in Indien. Im Juni 2021 lehnte das Oberste Gericht des Vatikans zum zweiten Mal Kalapuras Berufung gegen ihren Ausschluss aus dem Klarissenorden ab. 1200 katholische Priester und Ordensleute haben sich einer weltweiten Kampagne zur Suspendierung von Bischof Mulakkal von allen kirchlichen Aufgaben angeschlossen. »Wir möchten betonen, dass der angeklagte Bischof durch das Urteil freigesprochen wurde «, heißt es in einer Erklärung des katholischen Forums Sisters in Solidarity: »Aber das sollte die kirchlichen Gerichte nicht davon abhalten, eine Untersuchung durchzuführen und dem Opfer das Recht einzuräumen, sich an dem Verfahren zu beteiligen und Schadensersatz zu fordern.«

© The New York Times/Redux/laif
Ordensschwestern in Indien