Postkoloniale und dekoloniale Theologien

Länderbericht

 

Namibia im Schatten kolonialer Hypotheken

Die Grenzen selbstständiger Entwicklung

Von Henning Melber

Das über 825.000 Quadratkilometer große, mit 2,5 Millionen Einwohner:innen dünn besiedelte Gebiet des heutigen Namibia wurde aufgrund der trockenen Landstriche salopp als »Sandbüchse des Kaiserreichs« tituliert. Von 1884 bis 1915 sollte es als »Deutsch-Südwestafrika« (DSWA) den »Platz an der Sonne« sichern. Es wurde zum Schauplatz des ersten Völkermords im 20. Jahrhundert. Dass dies auch noch eine Geschichte in der Gegenwart ist, dokumentiert neben den unter deutscher und südafrikanischer Fremdherrschaft bis 1990 geschaffenen Erblasten ein gerade ausgehandeltes Abkommen zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias.

Autor

Henning Melber

kam 1967 als jugendlicher Sohn einer Einwanderin nach Namibia, wo er 1974 der SWAPO beitrat. Er ist promovierter Politikwissenschaftler und habilitierter  Entwicklungssoziologe. Von 1992 bis 2000 leitete er die Namibian Economic Policy Research Unit (NEPRU) in Windhoek, danach war er Forschungsdirektor des Nordic Africa Institute (2000–2006) und Direktor der Dag Hammarskjöld Stiftung (2006–2012), beide in Uppsala. Er ist Außerordentlicher Professor an der Universität Pretoria und der Universität des Freistaats in Bloemfontein, beide in Südafrika.

Missionare der Rheinischen Missionsgesellschaft kamen ab Mitte des 19. Jahrhunderts als Vorboten kolonialer Herrschaft von Südafrika aus in das entlang der Küste durch die Namibwüste geschützte Territorium. Ihre Interaktion mit lokalen Gemeinschaften der Nama (herabwürdigend »Hottentotten « genannt) und Ovaherero (Plural von Herero) in den südlichen und mittleren Landesteilen hatte zusammen mit europäischen Händlern Einfluss auf die lokale Dynamik.

Im Auftrag des Bremer Kaufmanns Adolf Lüderitz wurden ab 1884 mittels betrügerischer Transaktionen große Teile dieser Regionen zu (bis dahin unter den lokalen Gemeinschaften unbekannten) privaten Besitztiteln erklärt. Sie waren Grundlage für die Proklamierung des »Schutzgebiets« unter deutscher Flagge, das in den folgenden Jahren systematisch erweitert wurde und ab den 1890er-Jahren eine offizielle Kolonialverwaltung erhielt.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen wurde »Deutsch-Südwestafrika « zur einzigen Siedlerkolonie des Kaiserreichs. Der Besiedlungsraum wurde im Norden durch eine bis heute bestehende »Rote Linie« – am südlichen Rand der schon von der deutschen Kolonialverwaltung zum Wildschutzgebiet erklärten Etosha-Pfanne – begrenzt und war eine Veterinärmaßnahme zum Schutz des Viehbestands in europäischem Besitz. Die interne Grenzlinie trug den für Europäer:innen einschränkenden klimatischen Bedingungen nördlich davon Rechnung. Die jenseits dieser Grenze lebenden Gemeinschaften der Ovambo und anderer Bevölkerungsgruppen waren dank des höheren Niederschlags sesshafte Ackerbauern. Eine dortige Landnahme wäre deshalb auf ungleich größeren Widerstand gestoßen als unter den nomadisierenden Viehzüchtergesellschaften der Nama und Ovaherero sowie den mit oder neben diesen lebenden Gemeinschaften der Damara und San (»Buschleute«), die in der »Polizeizone « von der direkten deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. In den nördlichen Gebieten beschränkte sich die Kolonialverwaltung bis zur Unabhängigkeit auf indirekte Herrschaftsformen, die sich teilweise auf lokale Hierarchien und Nutznießer stützten.

Aufgrund ihrer mobilen Lebensweise wichen die Nama und Ovaherero den ersten Landnahmen aus. Erst als diese massiv ihre Existenz bedrohten, mehrte sich ab Mitte der 1890er- Jahre der Widerstand. Immer mehr Gruppierungen widersetzten sich dem Abschluss eines »Schutzvertrags«, der sie ihrer Autonomie beraubte.

Dürre und Rinderpest schwächten die wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Kolonialregime zur Jahrhundertwende massiv und ließ verstärkt das Land zum »Handelsobjekt« werden. Zugleich nahm die Diskriminierung unter einem entwürdigenden, rassistischen Unrechtssystem zu, das die afrikanische Bevölkerung zu rechtlosen »Mündeln« degradierte.

Dies führte im Januar 1904 zu einem koordinierten Angriff der Ovaherero- Verbände auf die deutschen Kolonialisten. Davon überrascht, fühlte sich das Kaiserreich gedemütigt und reagierte mit Brachialgewalt. Nach Entsendung massiver Truppenverbände schlugen die »Schutztruppen« unter General Lothar von Trotha zurück. Militärischen Kämpfen im August 1904 am Waterberg folgte ein Rückzug der Ovaherero durch die wasserlose Omaheke in Richtung des östlichen britischen Protektorats Betschuanaland (dem heutigen Botswana). – Es wurde ein Todeszug. Im Oktober 1904 erließ von Trotha einen Vernichtungsbefehl zur Absperrung des Sandfeldes. Diese unerbittliche Kriegsführung, die Frauen und Kinder nicht schonte, veranlasste die Nama unter Hendrik Witbooi ebenfalls zum Krieg gegen die deutsche Kolonialmacht. Die Kampfhandlungen dauerten von 1904 bis 1907/08. Die Überlebenden wurden in Konzentrationslager gepfercht und mussten Zwangsarbeit verrichten. Viele überlebten die Tortur nicht. Nach Schätzungen wurden als direkte oder indirekte Folge der deutschen Vernichtungsstrategie bis zu 80 Prozent der Ovaherero und bis zu 50 Prozent der Nama getötet.

Ab 1905 bereiteten »Eingeborenenverordnungen « der noch verbliebenen Selbstständigkeit der in der »Polizeizone « lebenden Gemeinschaften endgültig ein Ende: Mischehen wurden annulliert, die in ethnische Gruppierungen (»Stämme«) eingeteilte Gemeinschaft in räumlich festgelegte Reservate gepfercht, die Viehhaltung verboten und die Mobilität durch »Passmarken« unterbunden. Außerdem wurden durch ein geregeltes System von Wanderarbeit Männer im Norden des Landes zur Kontraktarbeit in der Kolonialwirtschaft verdingt. Durch Kupferbergbau, die Entdeckung von Diamanten und die Viehzucht wurde »Deutsch-Südwestafrika« nach der »Befriedung« zu einem Geschäft für Einzelne. Für das Kaiserreich blieb die Kolonie aufgrund der hohen »Betriebskosten « ein wirtschaftliches Verlustgeschäft.

 

Südafrikanische Fremdherrschaft

Zu Beginn des Ersten Weltkriegs besetzten südafrikanische Truppen das Land. Der Versailler Vertrag von 1919 übertrug die deutschen Kolonien an den Völkerbund. Als C-Mandat wies dieser Südwestafrika Großbritannien zu, das Südafrika mit der Verwaltung beauftragte. In den 1920er-Jahren wurde das Land de facto zu einer Provinz Südafrikas. Arme weiße Afrikaans- Sprechende (»Buren«) wurden bis in die Randzonen landwirtschaftlich nutzbarer Flächen angesiedelt und sorgten für eine weitere Marginalisierung der ihres Landes beraubten und in Reservate gepferchten Bevölkerungsgruppen.

Neuer Widerstand gegen diese Fortführung einer siedlerkolonialen Fremdherrschaft wurde ähnlich gewaltsam gebrochen wie zuvor. Die im deutsch-namibischen Krieg (wie er in Namibia genannt wird) erlassenen »Eingeborenenverordnungen« wurden ebenso wie das System der Wanderarbeit ausgebaut und vertieft. Nach kurzer Übergangszeit wurde mit den im Lande verbliebenen Deutschen ein »Burgfrieden« geschlossen. Während des Zweiten Weltkriegs wurde dieser einer vorübergehenden Belastungsprobe unterzogen. Doch schon bald danach »normalisierten« sich die innerweißen Beziehungen trotz unterschwelliger Animositäten und Ressentiments wieder im wechselseitigen Interesse.

Mit Übernahme der Regierung Südafrikas durch die Nationale Partei wurde ab den 1950er-Jahren auch in Namibia unbeirrt internationaler Proteste die striktere – euphemistisch »getrennte Entwicklung« genannte – Politik der Apartheid weiter ausgebaut. Zu Beginn der 1960er-Jahre führte der nach dem Vorsitzenden der Kommission benannte »Odendaal-Plan« zur Konsolidierung der Reservate, weiteren Zwangsumsiedlungen und einem System begrenzter Selbstverwaltung durch handverlesene, kooperationswillige Bantustan-Führer.

Lange Zeit bildeten der Bergbau (insbesondere Diamanten) und die Landwirtschaft (hauptsächlich Viehzucht und Persianerfelle) eine Haupteinnahmequelle für die Kolonialwirtschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die zu den weltweit reichsten Vorkommen zählende Biomasse entlang der namibischen Atlantikküste durch eine Fischereiindustrie dem Raubbau (auch unter Beteiligung internationaler Fischfangflotten) preisgegeben. Die Menschen Namibias wurden durch ein System der Wanderarbeit zu weitgehend rechtlosen Produktivkräften degradiert, die sich angesichts der Notlage in den Reservaten unter unwürdigen Bedingungen oft jahrelang von ihren Familien getrennt in weißen Haushalten, auf Farmen, in anderen arbeitsintensiven Zweigen wie der Bauwirtschaft, sowie der Fischerei und dem Bergbau (auch in den Minen Südafrikas) zu einem Hungerlohn verdingen mussten.

Hinzu kamen ab den 1970er-Jahren in den nördlichen Gebieten durch den Befreiungskampf vom Besatzungsregime erlassene Notstandsgesetze. Ein bis zur Unabhängigkeit verhängter Ausnahmezustand machte der dortigen Mehrheit der Bevölkerung Namibias ein Alltagsleben zunichte und ließ die permanente Repression zur Normalität werden. Auch wurden systematische Abholzungen des dortigen Bestands an kostbaren Edelhölzern vorgenommen und damit eine weitere wertvolle Naturressource skrupellos und irreparabel geplündert.

 

Der Weg zur Unabhängigkeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten sich mit Südafrikas Beteiligung die Vereinten Nationen. Deren Treuhandschaftsrat übernahm die Kontrolle der Mandate. Doch Südafrika verweigerte die Rechenschaftspflicht. Forderungen zur Unabhängigkeit gab es schon ab Ende der 1940er-Jahre durch Petitionen an die UNO. In den 1950er-Jahren formierten sich mehrere antikoloniale Organisationen. 1959 gründete sich mit der South West African National Union (SWANU) die erste nationale Befreiungsbewegung, 1960 folgte die South West Africa People’s Organisation (SWAPO). Diese nahm in der zweiten Hälfte der 1960er- Jahre den bewaffneten Widerstand auf und wurde dadurch innerhalb weniger Jahre zur international allein anerkannten Vertretung der Bevölkerung Namibias. Entstanden in den Reihen der Kontraktarbeiter aus dem damaligen Ovamboland, hat sie unter den Menschen aus dieser Region ihre Hauptbasis. Da diese mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung des Landes bilden, verschafft dies der Partei auch in den demokratischen Wahlen im Lande eine bislang ungebrochene Vormachtstellung.

Nach jahrzehntelangem Streit entzog der Internationale Gerichtshof dem Apartheidregime 1971 das Mandat. Ende der 1970er-Jahre nahmen Versuche der internationalen Staatengemeinschaft zu, eine Übergangsregelung zur Unabhängigkeit des Landes zu finden. Diese gelangte im April 1989 zur Anwendung. Im November 1989 wurde unter Aufsicht der UNO die Verfassungsgebende Versammlung für Namibia gewählt. Die SWAPO erzielte die absolute Mehrheit. Eine im Januar 1990 verabschiedete Verfassung mit beispielhaften zivilen Grundrechten begründete die am 21. März 1990 in Kraft tretende völkerrechtliche Souveränität der Republik Namibia. Seither finden alle fünf Jahre Parlamentswahlen und die (direkte) Wahl des Staatspräsidenten statt. Bislang hält die SWAPO eine politische Vormachtstellung inne, wenngleich die jüngsten Wahlergebnisse erstmals eine schwindende Unterstützung signalisieren.

Die Verfassung und der dadurch geschaffene demokratische Rechtsstaat wurden weltweit gepriesen. Der von den Vereinten Nationen ausgehandelte und überwachte Dekolonisierungsprozess gilt – trotz der großen menschlichen Opfer bis zu dessen Umsetzung – als ein Erfolg. Doch die Errungenschaften, nicht zuletzt auch hinsichtlich einer bemerkenswerten politischen Stabilität, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Selbstbestimmung Grenzen gesetzt wurden. So verankerte die Verfassung die durch das koloniale Unrecht geschaffenen materiellen Besitzverhältnisse.

Auch entschloss sich die seither regierende SWAPO, mit Verweis auf die Politik nationaler Versöhnung keine Wahrheits- und Versöhnungskommission zu institutionalisieren. Die Gräuel der Vergangenheit sollten nicht die Gegenwart belasten. Dies hatte auch damit zu tun, dass andernfalls nicht nur die südafrikanischen Verbrechen, sondern auch die Menschenrechtsverletzungen der SWAPO zur Sprache gekommen wären, von denen Angehörige der Nama und Ovaherero besonders betroffen waren. Deren Rolle als Minderheiten erinnert an die irreversiblen demografischen Folgen des Völkermords.

 

Die Grenzen der Befreiung

Die SWAPO erbte als Befreiungsbewegung an der Macht ein durch Raubbau geschwächtes reiches Land mit armen Menschen. Ihre seitherige Politik hat die Lage für die Mehrheit nicht grundsätzlich verändert. Statistisch ein Land mit höherem mittlerem Einkommen, ist die innergesellschaftliche Ungleichheit auch 30 Jahre nach der Apartheid zusammen mit Südafrika weltweit am größten. Fast die Hälfte der Menschen lebt in »informellen« Siedlungen, menschenunwürdigen Unterkünften in städtischen Randzonen ohne notwendige Infrastruktur (Wasser- und Stromversorgung, Sanitäreinrichtungen). Die Hälfte der Jugendlichen ist arbeitslos. Während mit der Unabhängigkeit die Hoffnung auf ein besseres Leben auch in materieller Hinsicht einherging, ist diese für große Teile der Bevölkerung unerfüllt geblieben. Stattdessen hat die weiße Minderheit ihren privilegierten Status mit einer neuen Schwarzen Elite aus den Reihen der »Befreier« geteilt.

Wenn es um die Wirkung kolonialer Erblasten geht, war das deutsche Kaiserreich der Wegbereiter und Südafrika ein ebenso rabiater Nachfolger. Während die Verfassung Namibias weitreichende Persönlichkeitsrechte einer demokratisch- pluralistischen Gesellschaftsordnung verankerte, schrieb sie den sozialökonomischen Status quo durch die Garantie des bestehenden Privateigentums fort. Auch die koloniale Wirtschaftsstruktur, die auf Plünderung der natürlichen Reichtümer basierte, erfuhr kaum eine Änderung. Weiterhin sind der Bergbau (mit Diamanten, Uran, Kupfer und anderen seltenen Erden und Metalle wie Cobalt und Nickel) sowie die Fischerei – zusammen mit dem Tourismus als neuer wichtiger Einnah- wesentlichen Faktoren. Hinzu kommt die Landwirtschaft, die nach wie vor eine wichtige Existenzgrundlage für die Menschen ist.

Neben der Privilegierung der weißen Minderheit spiegelt sich die koloniale Geschichte in der Gegenwart am deutlichsten in der ungleichen Landverteilung wider. Sie hat die Enteignungen der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften nur in geringem Umfang rückgängig gemacht. Dies schürt die Ressentiments unter den Nachfahren der vom Land vertriebenen Gruppen gegenüber den Landbesitzern und der Regierung. Ihnen wird damit die von ökonomischen Überlegungen unabhängige wirkmächtige symbolische Wiederaneignung ihrer Geschichte und Identität durch die Rückkehr auf das Land ihrer Ahnen verwehrt. Sie werden im täglichen Leben angesichts der von weißen Farmern genutzten Ländereien auch weiterhin ständig daran erinnert, dass diese Landnahme mit einem Völkermord einherging.

Dieser wurde vom Auswärtigen Amt Mitte 2015 eingestanden. Seither fanden bilaterale Regierungsverhandlungen statt. Im Mai 2021 unterzeichneten die Sonderbeauftragten ein »Versöhnungsabkommen «. Nach Unterzeichnung durch die beiden Außenminister soll eine Bitte um Entschuldigung des deutschen Staatsoberhaupts in Namibia folgen. Als »Geste der Anerkennung« wurde die Bereitstellung von 1,05 Milliarden Euro über 30 Jahre hinweg für Entwicklungsprojekte vereinbart. Diese sind für die Gebiete vorgesehen, in denen die Nachkommen der vom Völkermord betroffenen Gemeinschaften leben. Weitere 50 Millionen Euro sollen für denselben Zeitraum einer Stiftung zur Förderung des Kulturaustausches zugutekommen.

Maßgebliche Vertretungen der Ovaherero und Nama, aber auch der Damara fühlten sich bei den Verhandlungen nur unzureichend repräsentiert und lehnen das Ergebnis ab. Die San Gemeinschaften haben aufgrund ihrer Marginalisierung kaum eine Stimme. Die erbitterten Kontroversen im Parlament Namibias über das Abkommen haben ethnisch-regionale Differenzen verstärkt. Von einer wahren Völkerverständigung sowie einer Emanzipation von den nachhaltigen strukturellen Benachteiligungen des Kolonialismus sind das Land und seine Menschen noch weit entfernt.

FOTO: HENNING MELBER
Im November 1989 wurde unter Aufsicht der Vereinten Nationen die Verfassungsgebende Versammlung gewählt. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses feierten die Menschen die absolute Mehrheit für die SWAPO in der Hauptstraße Windhoeks.
FOTO: HENNING MELBER
Die Unabhängigkeit Namibias (21. März 1990) war mit Hoffnungen auf eine bessere Zukunft verbunden. Hier eine Wandmauer der mittlerweile eingerissenen alten Unterkünfte für Kontraktarbeiter am Unabhängigkeitstag.
FOTO: ADOBE STOCK
Namibia ist seit der Unabhängigkeit ein beliebtes Ziel touristischer Fernreisen. Besonders deutsche Besucher:innen schätzen neben der Landschaft und dem vielfältigen Tierleben auch die architektonischen Reminiszenzen an die deutsche Kolonialzeit. Die damals erbaute Christuskirche blickt weiterhin von einem Hügel aus auf die Innenstadt von Windhoek, das sich zu einem modernen Zentrum entwickelt hat.
FOTO: SHUTTERSTOCK
Zur Erinnerung an den Völkermord wurde dieses Standbild vor der Alten Feste in Windhoek errichtet. In der Umgebung dieser ehemaligen Militärstation gab es zur Zeit des deutschen Kolonialismus Konzentrationslager für die gefangenen Ovaherero und Nama.

Namibia auf einen Blick

Hauptstadt: Windhoek
Fläche: 824.115 km² (etwas mehr als Frankreich, Österreich und Portugal zusammen)
Einwohner: 2,6 Millionen; aufgrund des großen Flächenanteils der Namibwüste ist das Land nur sehr dünn besiedelt
Ethnische Gruppen: Ovambo (50 %), Kavangos (9 %), Herero (7 %), Damara (7 %), Europäer (6 %), Nama (5 %), weitere Gruppen
Amtssprache: Englisch; sonstige Sprachen: Afrikaans, Oshivambo, Otjiherero, Deutsch
Religion: 87 % Christen (davon gut 50 % Protestanten und 20 % Katholiken, ansonsten traditionelle afrikanische Religionen und Freikirchen, einige Tausend Muslime)
Regierungsform: Präsidialdemokratie
Lebenserwartung: 66 Jahre
Alphabetisierungsrate: 92 %
Human Development Index (2019): 130 von 189
Wirtschaft: Bergbau, Fischfang, Landwirtschaft, Tourismus

 Quellen: The World Factbook; Auswärtiges Amt

Johannes Weitzel 2021
Karte Namibia 2021

 

LITERATURHINWEISE

  • Marion Wallace mit John Kinahan, Geschichte Namibias. Von den Anfängen bis 1990, Basel und Frankfurt/ Main 2015.
  • Henning Melber, Namibia. Gesellschaftspolitische Erkundungen seit der Unabhängigkeit, 2. erw. Auflage, Frankfurt/Main 2017.